Allgemeine Geschäftsbedingungen
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§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Beratungsbedingungen gelten für Verträge, deren Gegenstand die Erteilung von Rat und Auskünften durch den Berater an den Auftraggeber bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung unternehmerischer oder fachlicher Entscheidungen und Vorhaben in folgenden Bereichen ist:
- Strategie- und Finanzierungskonzepte
- Marketing- und Vertriebskonzepte
- Trainings- und Coachingprojekte
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden dann Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
§ 2 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang
Der Berater führt alle Auftragsarbeiten mit größter Sorgfalt unter Beachtung seiner Beratungs-Grundsätze und stets auf die individuelle Situation und die Bedürfnisse des Auftraggebers bezogen durch. Der Berater ist verpflichtet, in den Erhebungen und Analysen die Situation des Unternehmens im Hinblick auf die Fragestellung richtig und vollständig wiederzugeben. Von Dritten oder vom Auftraggeber gelieferte Daten werden nur auf Plausibilität überprüft. Die aus den Untersuchungen abzuleitenden Schlussfolgerungen und Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und nach anerkannten Regeln von Wissenschaft und Praxis. Die Darstellung der Empfehlungen erfolgt in verständlicher und nachvollziehbarer Weise. Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte, im Vertrag beschriebene Beratungstätigkeit, nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges oder die Erstellung von Gutachten oder anderen Werken. Die Leistungen des Beraters sind erbracht, wenn die erforderlichen Analysen, die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen und Empfehlungen erarbeitet und gegenüber dem Auftraggeber erläutert sind.
Soll der Berater zusätzlich einen ausführlichen, schriftlichen Bericht, insbesondere an Dritte erstellen, muss dies gesondert vereinbart werden. Der Bericht muss Anlass und Gang der Beratung, die stattgehabten Überlegungen, Erhebungen einschließlich methodischer Erläuterungen sowie für den Auftraggeber relevanten Schlussfolgerungen detailliert wiedergeben. Soweit nicht anders vereinbart, kann der Berater sich zur Auftragsausführung sachverständiger Unterauftragnehmer bedienen, wobei er dem Auftraggeber stets unmittelbar verpflichtet bleibt. Der Berater hat gehörig ausgebildete und mit den nötigen Fachkenntnissen versehene Mitarbeiter(innen) einzusetzen und diese bei der Auftragsausführung fortlaufend zu betreuen und zu kontrollieren.
Im Übrigen entscheidet er nach eigenem Ermessen, welche Mitarbeiter(innen) er einsetzt oder austauscht.
